„Wo genau muss ich ihn töten?“, neue Details über Gjestis Drohung gegen Onimas Studio werden bekannt – Gazeta Express
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Roze

Gazeta-Express

13/03/2026 9:48

„Wo genau muss ich ihn töten?“, neue Details darüber, wie Gjesti Onimas Studio bedrohte, werden bekannt.

Roze

Gazeta-Express

13/03/2026 9:48

Gjesti, deren richtiger Name Besart Kelmendi lautet, muss möglicherweise mit Untersuchungshaft rechnen, nachdem die Staatsanwaltschaft in Pristina beim Grundgericht in Pristina einen Antrag auf Verhängung dieser Maßnahme gegen den Sänger gestellt hat.

Kelmendi wurde am Mittwoch wegen des Verdachts dreier Straftaten festgenommen: „Unerlaubter Waffenbesitz“, „Bedrohung“ und „Sachbeschädigung“. Die Sprecherin des Grundgerichts in Pristina, Mirlinda Gashi, bestätigte gegenüber dem Medienportal Betimi për Dijtësi die Einreichung des Haftantrags.

Laut Quellen dieses Mediums soll sich der Vorfall in der Nähe der Büros des Onima-Musikstudios in Pristina ereignet haben. Als Ursache wird ein Streit um eine frühere Schuld vermutet.

Laut diesen Behauptungen soll der Sänger mit einer Pistole in der Hand in die Studioräume gegangen sein und nach einer Person mit den Initialen E.Sh. gesucht haben. Quellen zufolge soll er die Mitarbeiter mit den Worten angesprochen haben: „Wo seid ihr? Ich werde euch töten.“

Da er die gesuchte Person nicht gefunden hatte, wird vermutet, dass der Sänger aus Protest gegen den Streit um die Schuldenzahlungen das Inventar des Studios beschädigte, indem er Computer, Tische und Fenster zerstörte, was ebenfalls zu Sachschäden führte.

Laut diesen Quellen hielt der Sänger bei Eintreffen der kosovarischen Polizeibeamten eine Pistole in der Hand, die später von der Polizei beschlagnahmt wurde.

Die Anhörung zur Festlegung der Haftmaßnahme soll unterdessen morgen um 09:30 Uhr vor dem Grundgericht in Pristina stattfinden.

Die Staatsanwaltschaft gab bekannt, dass Gjesti seit 48 Stunden inhaftiert ist und folgender Straftaten verdächtigt wird: „Unerlaubter Besitz, Kontrolle oder Besitz von Waffen“ gemäß Artikel 366 des Strafgesetzbuches der Republik Kosovo, „Bedrohung“ gemäß Artikel 181 sowie „Zerstörung oder Beschädigung von Eigentum“ gemäß Artikel 321.

„Bei der festgenommenen Person handelt es sich in der Öffentlichkeit um die Sängerin Gjesti. Die Staatsanwaltschaft führt in Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Polizei des Kosovo alle notwendigen Ermittlungs- und Verfahrensmaßnahmen in diesem Fall durch“, hieß es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft.

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