Der Abgeordnete Besnik Tahiri von der Allianz für die Zukunft des Kosovo äußerte während der Sitzung des Gesetzgebungsausschusses ernsthafte Bedenken hinsichtlich des Gesetzentwurfs über das staatliche Büro zur Überprüfung und Einziehung unrechtmäßig erworbener Vermögenswerte.
Im Verlauf der Diskussion hob Tahiri drei Hauptpunkte hervor, die seiner Ansicht nach im Widerspruch zu den Entscheidungen des Verfassungsgerichts und den geltenden Rechtsnormen stehen.
Er wies darauf hin, dass der Gesetzentwurf keiner öffentlichen Konsultation unterzogen wurde, einer klaren Verpflichtung, die sich aus der Geschäftsordnung der Regierung, insbesondere aus Artikel 49, ergibt. Seiner Ansicht nach stellt dies einen Verfahrensverstoß dar und untergräbt die Transparenz bei der Gesetzgebung.
Tahiri kritisierte, dass dem Büro und seinem Direktor das Recht eingeräumt wird, Überprüfungsverfahren durch untergesetzliche Regelungen zu regeln. Er betonte, dies widerspreche der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts, da solche Angelegenheiten direkt im Gesetz festgelegt und nicht delegiert werden sollten.
Er äußerte Bedenken hinsichtlich der im Gesetzentwurf vorgesehenen Rückwirkung und betonte, dass dies im Widerspruch zu mehreren geltenden Gesetzen stehe und die Rechtssicherheit verletze.
Abschließend betonte Tahiri, dass dieser Gesetzesentwurf keine parallele institutionelle Struktur oder einen „Papiertiger“ schaffen solle, sondern eine funktionsfähige Institution, die der Gerechtigkeit dient.
„Heute ist die eine Partei an der Macht, morgen könnte es eine andere sein; deshalb müssen die Institutionen im Dienste des Staates und der Bürger stehen, nicht im Dienste politischer Gruppierungen“, sagte er.