Sean Combs, bekannt als Diddy, ficht seine Verurteilung vor einem US-Berufungsgericht an und behauptet, dass in seinem Prozess die Beweise nicht ordnungsgemäß berücksichtigt wurden.
Die Anwälte des Künstlers werden voraussichtlich vor dem 2. US-Berufungsgericht in New York erscheinen und argumentieren, dass der Richter die Vorwürfe des Missbrauchs und der Bedrohungen gegen ehemalige Partner bei der endgültigen Entscheidung nicht hätte berücksichtigen dürfen.
Der 56-Jährige verbüßt derzeit eine Haftstrafe von über vier Jahren in einem Bundesgefängnis mit niedrigem Sicherheitsstandard in Fort Dix, nachdem er wegen Förderung der Prostitution verurteilt worden war.
Allerdings wurde er von den schwerwiegendsten Anklagepunkten, darunter Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und kriminelle Vereinigung, freigesprochen.
Die Verteidigung macht geltend, dass das Urteil aufgehoben werden sollte, da Sean Combs nicht direkt an den mutmaßlichen Taten beteiligt gewesen sei, sondern lediglich Zeuge gewesen sei.
Seine Anwältin, Alexandra Shapiro, wird voraussichtlich darauf hinweisen, dass Richter Arun Subramanian Beweismittel berücksichtigt hat, die sich auf Anklagen beziehen, von denen er freigesprochen wurde.
Zu den umstrittensten Punkten gehört die Behauptung, er habe gedroht, ein privates Video von Cassandra Ventura zu veröffentlichen, und außerdem Druck auf eine andere Frau namens „Jane“ ausgeübt.
Die Staatsanwaltschaft hingegen beharrt darauf, dass diese Beweismittel für das Verständnis des Kontextes der Ereignisse unerlässlich seien, auch wenn sie nicht zu einer Verurteilung wegen der schwerwiegendsten Anklagepunkte geführt hätten.
Sean Combs selbst hat mehrfach missbräuchliches Verhalten eingeräumt, besteht aber darauf, dass die sexuellen Handlungen einvernehmlich waren.
Derzeit ist seine Freilassung für den 15. April 2028 geplant, aber die Entscheidung im Berufungsverfahren könnte den Verlauf des Falles und seine Zukunft verändern.